Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es Kindergeld. So lautet der Grundsatz. Aber was passiert danach? Bekommen Jugendliche, die studieren oder eine Ausbildung machen weiter Kindergeld? Wie die Familienkasse mitteilt, können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Kindergeld bekommen.
Weiterhin Geld gibt es dann, wenn die erwachsenen Kinder wenn sie spätestens im fünften Monat nach Ende der Schulausbildung ein Studium, eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen. Wer seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst innerhalb dieses Zeitraums antritt, hat bis zum Beginn dieses Dienstes Anspruch auf Kindergeld. Kinder, die nach Schulende keinen Ausbildungsplatz finden konnten, können trotzdem weiter Kindergeld beziehen. In diesem Fall benötigt die Familienkasse einen Nachweis über die Bemühungen um eine Lehrstelle. Akzeptiert werden schriftliche Bewerbungen, Absagen, Zwischennachrichten oder eine Bestätigung durch die Agentur für Arbeit, für Kinder, die bei der Berufsberatung als Bewerber registriert sind. Jugendliche, die bei der Agentur für Arbeit oder bei den örtlichen Arbeitsgemeinschaften arbeitsuchend gemeldet sind, können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld erhalten. Dann darf ihr Einkommen im Kalenderjahr die Grenze von 7.680 Euro nicht überschreiten. Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke stehen unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801 - 546337 (01801 - KINDER) (Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute, Mobilfunkpreise abweichend) angefordert werden. (spa)
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