Ein Studernheimer Bürger teilte gestern seiner zuständigen Polizeiinspektion telefonisch mit, er habe am Vortag einen Anruf erhalten, bei dem sich ein Anrufer "vom Seniorenheim“ meldete und für die nächste Woche den Besuch eines Mitarbeiters ankündigte. Diesem solle man Zutritt zur Wohnung gewähren. Der angerufene Bürger lehnte das Ansinnen jedoch ab.
Der "Seniorenheim“-Anrufer habe auffallend ruhig, langsam und verständlich gesprochen. Er erfragte beim Anruf das Alter des Bürgers. Der Angerufene konnte im Display seines Telefons eine 0180-er Nummer erkennen. Bekannt ist, dass auch in Bobenheim-Roxheim am gleichen Tag eine Unbekannte bei einer Bürgerin anrief. Offensichtlich hatte sie den Namen und die Telefonnummer aus dem örtlichen Telefonbuch erlangt, denn sie fragte gezielt die Angerufene, ob sie die Mutter des ebenfalls im Telefonbuch eingetragenen Sohnes, den sie namentlich erwähnte, sei. Da die Angerufene jedoch angab, dass sie und ihr Ehemann noch voll im Berufsleben stehen und keine Interesse im Zusammenhang mit einem Seniorenheim hätten, beendete die Anruferin das Gespräch, ohne näher auf den Grund des Anrufs einzugehen. Das Seniorenbüro der Stadtverwaltung Frankenthal hat bereits darauf hingewiesen, dass es weder Telefonwerbung noch Hausbesuche bezüglich der angeblichen Installation eines Hausnotrufes gebe. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei den Anrufern um unseriöse Geschäftemacher handeln könnte. Es könnte sich aber auch um eine neue Masche von Trickbetrügern handeln, die sich aufgrund diverser Warnmeldungen immer wieder etwas Neues ausdenken müssen, um an das Geld anderer Leute zu kommen. Trickdiebe sind erfinderisch und besitzen oft schauspielerisches Talent, das bei gutgläubigen, besonders bei älteren Menschen, die sich vernachlässigt fühlen oder verunsichert sind, Vertraulichkeit weckt. Damit es nicht zu einem schädigenden Ereignis kommt, sollten keine fremden Personen, auch bei vorheriger telefonischer Ankündigung, in die Wohnung gelassen werden. Sofern ein Termin vereinbart wurde, sollte in jedem Fall ein Nachbar, ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson hinzugezogen werden, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Geprüft werden sollte dabei auch der Berechtigungsnachweis oder Dienstausweis des angeblichen Mitarbeiters oder der Amtsperson, wenn sie sich als solche ausgibt, beziehungsweise die Reisegewerbekarte des Handelsreisenden. Ein gesundes Misstrauen ist in jedem Fall angebracht und kann nie schaden. (spa/Foto: Polizei)
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