Durch das neue Bürgerentlastungsgesetz können Steuerzahler ab dem Jahr 2010 einen größeren Teil ihrer Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Hiervon profitiert der Großteil der Arbeitnehmer, die auf ihrem Gehaltszettel nun deutlich mehr Netto ausgezahlt bekommen.
Wie der jährliche Höchstbetrag nun aussieht und was in tatsächlicher Höhe als Sonderausgabe von der Steuer abgezogen werden kann, konnten die Steuerexperten der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter gemeinsam mit der in Koblenz ansässigen Steuerberaterin Anja Alderath, Vertretern der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, am Donnerstag, 4. Februar 2010 im Rahmen eines Infotages erläutern.
Zu Nachfragen führte vor allem die Tatsache, dass bei Geringverdienern (bei Steuerklasse I und IV Bruttogehälter von 900 bis ca. 1200 Euro pro Monat und bei Steuerklasse III Bruttogehälter bis ca. 2.700 Euro) anstelle des erwarteten Mehr vom Netto am Ende des Monats auf dem Gehaltszettel etwa 10 € weniger vorzufinden waren.
Hier konnten die Experten beruhigen: Zwar ist in diesen Fällen am Monatsende tatsächlich weniger statt mehr Netto ausgezahlt worden. Dies steht jedoch im Zusammenhang mit dem Wegfall einer Vergleichsberechnung beim Lohnsteuerabzug. Mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung führen die Finanzämter aber weiterhin diese sogenannte Günstigerprüfung durch. Hierbei wird zu Gunsten der Bürger geprüft, ob die Anwendung einer alten Rechtslage dazu führen kann, dass gegebenenfalls zuviel gezahlte Steuer rückerstattet wird. Dadurch ist auch bei einem Geringverdiener das gesamte Jahr gesehen tatsächlich mehr Netto übrig.
Ein weiteres Thema waren Krankenkassenbeiträge für Kinder. Diese werden laut Auskunft der Info-Hotline grundsätzlich wie eigene Beiträge berücksichtigt. (spa)
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