Eine “echte Wahlfreiheit” für Eltern im Hinblick auf die Betreuung ihrer Kinder hat der Beirat der Bischöflichen Stiftung “Für Mutter und Kind” gefordert. Diese werde erst dann gegeben sein, wenn “die Tätigkeit als Hausfrau und Mutter gesellschaftlich anerkannt, der Verzicht auf Erwerbstätigkeit vom Staat finanziell honoriert und Frauen eine soziale Sicherung im Alter ermöglicht wird”, erklärte die Beirats-Vorsitzende Gisela Büttner in Speyer.
Das seit Anfang des Jahres geltende Elterngeldgesetz könne zwar insbesondere für Alleinerziehende und Eltern, die für ihren Lebensunterhalt der beiderseitigen Berufsausübung bedürfen, ein wichtige Hilfe sein. Jedoch begünstige das an die Erwerbstätigkeit der Eltern anknüpfende Gesetz Besserverdienende und sehe für nichterwerbstätige Mütter nur einen monatlichen Betrag von 300 Euro vor, kritisierte Frau Büttner. Damit werde die Wahlfreiheit der Eltern erheblich eingeengt. Die Beirats-Vorsitzende betonte, für eine gesunde geistige und seelische Entwicklung eines Kindes seien die ersten drei Lebensjahre entscheidend. Daher solle das Elterngeldgesetz ausgeweitet werden, um dem Kind eine längere “persönliche Betreuung durch die Mutter, die mit dem Kind naturgemäß am engsten verbunden ist, zu ermöglichen”. Nach dem Grundgesetz obliege den Eltern nicht nur das Recht, sondern vor allem die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder. “Ihre Erziehungsleistung verdient im Interesse der Gesellschaft eine bessere staatliche Anerkennung”, so Büttner. Erneut wandte sie sich auch gegen Forderungen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um zusätzliche Kindertagesstätten finanzieren zu können. Vielmehr gelte es, dieses um eine Kinderkomponente anzureichern. Die “Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind” engagiert sich seit über sechs Jahren für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen. Im vergangenen Jahr konnte die Stiftung insgesamt rund 110 000 Euro für Hilfsprojekte der Schwangerschaftsberatungsstellen des Diözesan-Caritasverbandes zur Verfügung stellen. (is) Kontakt: Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind, Kleine Pfaffengasse 16, 67346 Speyer, Telefon 0 62 32/10 24 89. - Spendenkonto: 80 888 bei der Liga Speyer (BLZ 750 903 00)
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