Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Rechtsstreit um die Zulassung der "Leistadter Weingalerie" mit Beschluss vom 17. Juni 2008 an das Landgericht Frankenthal verwiesen. In den Gründen des Verweisungsbeschlusses heißt es, der Streit sei zivilrechtlicher Natur. Die Stadt Bad Dürkheim schließe mit den Teilnehmern des Wustmarkts ausschließlich privatrechtliche Verträge, denen keine Zulassungsentscheidung in Form eines sog. Verwaltungsaktes vorausgehe. Das Verwaltungsgericht sei deshalb zur Entscheidung der Sache nicht zuständig.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 4 L 614/08.NW - Die Entscheidung kann per E-Mail: poststelle@vgnw.jm.rlp.de beim Verwaltungsgericht Neustadt angefordert werden. (spa)
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