Im Jahr 2007 wurden in Rheinland-Pfalz wegen Delikten der Organisierten Kriminalität gegen 36 Personen insgesamt 212 Jahre Freiheitsstrafe verhängt (2006: 151). Die Staatsanwaltschaften hatten nach Angaben von Justizminister Heinz Georg Bamberger insgesamt 19 OK-Komplexe zu bearbeiten, wobei die Zahl der Neuzugänge im Vergleich zum Vorjahr niedriger lag: Hatten die Strafverfolgungsbehörden 2006 noch 11 Neuzugänge zu verzeichnen, so waren es 2007 2. "Die Zahlen bewegen sich - abgesehen von Schwankungen - aber insgesamt auf dem Niveau früherer Jahre. Trends lassen sich nicht ablesen. Klar ist: Organisierte Kriminalität wird in Rheinland-Pfalz konsequent und mit Nachdruck verfolgt", so Bamberger. Der Minister stellte heute das Justiz-Lagebild 2007 zur Organisierten Kriminalität in Rheinland-Pfalz vor.
Das Bild, das sich für Rheinland-Pfalz abzeichne, sei seit Jahren konstant, führte der Minister aus. "Gleichwohl bleibt es eine ständige Herausforderung, organisierte Kriminalität mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die rheinland-pfälzischen Strafverfolgungsbehörden lassen in ihren Anstrengungen nicht nach und widmen diesem Bereich höchste Aufmerksamkeit und Wachsamkeit", so Bamberger. Eine Entwicklung, die man besonders beobachte, sei die zunehmende Internationalisierung, führte der Minister aus. "Die Hälfte der OK-Komplexe aus 2007 richtete sich gegen internationale Tätergruppen mit deutscher Beteiligung. Eine davon war ein internationaler Drogenhändlerring mit 18 Beschuldigten, von denen noch im Berichtsjahr 13 zu meist langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Allein 6 Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen 8 Jahren und 9 Monaten und 14 Jahren. Dies zeigt, dass die Gerichte hart durchgreifen, wenn es um organisierte Kriminalität geht", so Bamberger. Anklagen beziehungsweise Verurteilungen richteten sich in 25 Prozent gegen deutsche, in 25 Prozent gegen ausländische Täter und in 50 Prozent gegen internationale Tätergruppen mit deutscher Beteiligung. (Anm: Personen, die sowohl eine deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden statistisch als Deutsche gezählt.)
Nach wie vor sind vor allem Betäubungsmitteldelikte Gegenstand organisierter Kriminalität. 10 OK-Komplexe in 2007 waren diesem Deliktsbereich zuzuordnen (2006: 15; 2005: 15; 2004: 14). Aber auch Verstöße gegen das Waffengesetz (2007: 1; 2006: 3; 2005: 3; 2004: 3), Delikte im Bereich der Wirtschaftskriminalität (2007: 2; 2006: 2; 2005: 0; 2004: 1), Gewaltdelikte (2007: 1; 2006: 2; 2005: 2; 2004: 4), Einschleusung (2007: 3; 2006: 4; 2005: 3; 2004: 3) und Delikte im Zusammenhang mit dem so genannten "Nachtleben" (2007: 3; 2006: 4; 2005: 1; 2004: 1) sind nach wie vor Schwerpunkte. Dies spiegelt sich teilweise auch bei den Verurteilungen der Täter wieder: So wurden beispielsweise wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2007 17 Personen verurteilt (2006: 12; 2005: 24; 2004: 24); wegen Verstößen im Bereich der Wirtschaftskriminalität 9 (2006: 13; 2005: 0; 2004: 0); wegen Eigentumsdelikten 6 (2006: 9; 2005: 0; 2004: 4), wegen Gewaltdelikten 3 (2006: 1; 2005: 0; 2004: 13). 73,7 Prozent der relevanten Straftaten wurden 2007 (2006: 70,4 Prozent; 2005: 62 Prozent; 2004: 54 Prozent) über die Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, einem besonders markanten Merkmal der organisierten Kriminalität, erfasst, 15, 8 Prozent über das Merkmal der Einschüchterung (2006: 22,2 Prozent; 2005: 28,5 Prozent; 2004: 37 Prozent) und 10,5 Prozent über das der Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft (2006: 7,4 Prozent; 2005: 9,5 Prozent; 2004: 9 Prozent). "Organisierte Kriminalität ahmt erfolgreiche legale Verhaltensweisen wie Innovation und Professionalität nach und ordnet sie kriminellen Zwecken unter. Das macht sie so gefährlich", so Bamberger. 2007 befanden sich 7 OK-Komplexe im Ermittlungsstadium, in 6 wurde Anklage erhoben, wobei die gerichtlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, und über 6 Komplexe wurde durch Urteil entschieden. Von den 19 OK-Komplexen des vergangenen Jahres waren 12 von der Staatsanwaltschaft Koblenz, 4 von der Staatsanwaltschaft Frankenthal und jeweils einer von den Staatsanwaltschaften Landau, Trier und Zweibrücken zu bearbeiten gewesen. In den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften Mainz und Bad Kreuznach sind 2007 keine OK-Verfahren gefallen.
Die beiden höchsten Freiheitsstrafen, die 2007 in Rheinland-Pfalz in Verfahren wegen organisierter Kriminalität verhängt wurden, wurden durch Urteile des Landgerichts Koblenz vom 15.05.2007 und vom 09.11.2007 ausgesprochen. Beide Urteile lauten auf 14 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe. In dem letztgenannten Urteil ordnete das Gericht zugleich den Verfall des Ersatzes des Wertes an, den der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts aus dem Vertrieb von Drogen erlangt hatte. Dieser Betrag beläuft sich auf 100.000 Euro. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte als Mitglied eines Drogenrings andere Bandenmitglieder in großen Mengen mit Drogen, insbesondere mit Heroin, zum Weitervertrieb beliefert. "Mit diesen beiden Urteilen wurden in Verfahren der organisierten Kriminalität gegen Angehörige gewalttätiger und gefährlicher krimineller Banden in Rheinland-Pfalz seit 1995 die höchsten Freiheitsstrafen verhängt. Dies verdeutlicht, dass die rheinland-pfälzische Justiz trotz der erheblichen zeitlichen und personellen Belastung, die derartige Verfahren mit sich bringen, in der Lage ist, auf entsprechende Taten effektiv zu reagieren und abschreckende, aber angemessene Strafen zu verhängen. Dies wird auch in Zukunft so bleiben", so Justizminister Bamberger. Vollständiger Lagebericht: www.justiz.rlp.de (dort unter "Ministerium / Forum Aktuell"). (spa)
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