Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar steht Auszubildenden und Betrieben, die von Kurzarbeit oder Insolvenz betroffen sind, als erste Anlaufstelle zur Seite. Im Fall von Kurzarbeit im Ausbildungsbetrieb berät und unterstützt sie bei der Suche nach Lösungen, die auf die individuelle betriebliche Situation zugeschnitten sind. Das Spektrum reicht von der Umstellung des Ausbildungsplanes, dem Versuch der Anpassung des Berufsschulunterrichts, der Versetzung in eine andere Abteilung oder in die Lehrwerkstätte, der Durchführung besonderer Ausbildungsveranstaltungen bis zur Nutzung der Lehrwerkstätten großer Unternehmen oder Berufsbildungszentren. Ist der Ausbildungsbetrieb insolvent, hilft die IHK dabei, ein Unternehmen zu finden, bei dem die Ausbildung fortgesetzt werden kann.
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